EINTRAGUNGSVERFAHREN FÜR 3 VOLKSBEGEHREN VON 31.3. BIS 7.4.2025

Veröffentlicht am: 27.02.2025

In der Zeit von Montag, 31. März bis Montag, 7. April 2025 finden die Eintragungsverfahren für folgende drei Volksbegehren statt:

  1. ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  2. Autovolksbegehren: Kosten runter!
  3. Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Die Stimmberechtigten können im Eintragungszeitraum in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen. Ihre Zustimmung zu einem oder mehreren beantragten Volksbegehren können Sie durch eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären.

Die Eintragung muss nicht auf der Gemeinde erfolgen, sondern kann auch online mittels Handy-Signatur oder ID-Austria getätigt werden unter: www.bmi.gv.at/volksbegehren

Hinweis: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt!

Am Gemeindeamt Viehdorf können Eintragungen zu folgenden Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025, 8.00 – 16.00 Uhr

Dienstag, 01. April 2025, 8.00 – 20.00 Uhr

Mittwoch, 02. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag, 03. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr

Freitag, 04. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr

Montag, 07. April 2025, 8.00 – 16.00 Uhr